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WENN WARE NICHT BESTELLT WURDE

Verbraucherschutz an der Haustür

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xn. Ob Kaufvertrag, Online-Einkauf oder Handytarif - der Verbraucherschutz spielt im Alltag eine große Rolle. Die Übersicht über die Rechts- und Marktlage zu behalten, wird dabei zunehmend schwieriger. Und gerade im ländlichen Raum sind die Wege zu Beratungsangeboten weit. Das Projekt „LandFrauenGuides - Verbraucherinfos aufs Land gebracht“ gibt Orientierung im Dickicht der Kauf- und Vertragsentscheidungen. Außerdem bildet der Deutsche LandFrauenverband gemeinsam mit den Verbraucherzentralen LandFrauen aus, die bei Bedarf informieren und Kontakte zu Beratungsstellen vermitteln. Weitere Informationen zum Projekt gibt es online unter www.landfrauenguides.info.

txn. Es klingelt an der Tür und der Paketbote überreicht eine persönlich adressierte Sendung. Nach dem Öffnen wird deutlich, dass der Inhalt nie bestellt wurde. Die beiliegende Rechnung weist aber bereits auf die knappe Zahlungsfrist hin. Der unseriöse Versuch, Umsatz auf Kosten des Empfängers zu machen, ist keine Seltenheit. Was ist dann zu beachten? „Wer Ware erhält, die nicht bestellt wurde, muss diese nicht bezahlen“, weiß Uta Schweigler von den LandFrauenGuides. „Beim Kontakt mit dem Lieferanten ist allerdings Vorsicht geboten: Bereits eine ironische Danke-Mail könnte als Kaufabsicht ausgelegt werden.“ Unbestellte Ware muss nicht zurückgeschickt werden. Sie kann nach eigenem Ermessen benutzt oder sogar entsorgt werden. Auch daraus ergibt sich keine Zahlungsverpflichtung. Wird die Ware zurückgeschickt, sollte das Unternehmen die Kosten für die Rücksendung übernehmen - was bei unseriösen Anbietern aber selten der Fall ist. Wichtig zu wissen: Es gibt zwei Ausnahmen. Wenn die Sendung an eine andere Person adressiert war, kann das Unternehmen die Rücksendung gegen Kostenübernahme (oder durch Abholung) zurückverlangen. Das gilt auch, wenn ein Unternehmen, bei dem bereits gekauft wurde, einen Fehler macht und beispielsweise ein Produkt doppelt liefert. Versender, die mit unbestellter Ware ihren Umsatz steigern wollen, sind auch bei den Zahlungsaufforderungen und in der Kommunikation meist wenig zimperlich. Wer dadurch verunsichert wird, sollte sich Unterstützung suchen. Die gibt es beispielsweise bei der Verbraucherzentrale oder online unter www.landfrauenguides.de.

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