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Genossenschaftsmitglieder wohnen besser – die Vorzüge des genossenschaftlichen Wohnens

Mitglied in einer Wohnungsbaugenossenschaft zu sein, geht mit zahlreichen Vorteilen einher. Zu den zentralen Vorzügen zählt das Recht, eine der Wohnungen aus dem Bestand der Genossenschaft anzumieten. In der Tat sind die Genossenschaftswohnungen für die meisten auch der Anlass, über eine Mitgliedschaft in einer solchen Organisation nachzudenken. Doch was genau sind die Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens? Das soll der heutige Beitrag näher erläutern.


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Genosschenschaftsmitglieder wohnen besser

Gut wohnen zu günstigen Mieten

Im Unterschied zu den meisten privaten Vermietern und Wohnungsunternehmen besteht das Geschäftsziel einer Wohnungsbaugenossenschaft nicht in der Maximierung ihrer Gewinne. Vielmehr agiert und wirtschaftet die Genossenschaft im Interesse ihrer Mitglieder, genauer gesagt ist die Mitgliederförderung sogar ihr vorrangiger Existenzzweck. Dieses Förderziel besteht darin, die Genossenschaftsmitglieder mit gutem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.

Dieser Fokus auf dem Mitgliedernutzen führt dazu, dass Genossenschaften wie z.B. die Nova Sedes Wohnungsbau eG Wohnungen zu sozialverträglichen Mieten anbieten, die oft deutlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Auch das Zahlen einer Kaution fällt in der Regel weg. Anmieten können die Genossenschaftswohnungen jedoch ausschließlich Mitglieder. Für viele ist der Wunsch, eine derartige bezahlbare und in der Regel gut gepflegte Wohnung zu mieten, der Grund, dass sie Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft werden.



Eigentumsähnliche Sicherheit in der Genossenschaftswohnung


Wer das Glück hat, in eine der gefragten Genossenschaftswohnungen einziehen zu können, profitiert nicht nur von den preiswerten Mieten, sondern auch von einem Dauernutzungsrecht. Das heißt: Eine Kündigung beispielsweise wegen oder nach einer Sanierung hat der genossenschaftliche Mieter nicht zu befürchten. Auch die Gefahr einer Eigenbedarfskündigung ist gebannt, da die Vermietung durch ein Unternehmen und nicht durch eine Privatperson erfolgt.

Für das Genossenschaftsmitglied bedeutet dies im Grunde ein lebenslanges Wohnrecht und damit eine Sicherheit, die jener von Wohnungseigentum durchaus nahekommt. Denn eine Kündigung ist lediglich bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Genossenschaftssatzung zulässig. Gleichzeitig steht es dem Mieter einer Genossenschaftswohnung jedoch jederzeit frei, den Mietvertrag wie bei einer gewöhnlichen Wohnung zu kündigen. Wohnen bei einer Genossenschaft wie der Nova Sedes bietet also maximale Sicherheit bei gleichzeitig absoluter Flexibilität.


Beteiligung an den Gewinnen


Mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen ist neben dem Recht auf Anmietung einer Wohnung auch ein weiterer Anspruch verbunden: Da die Mitglieder durch die Zeichnung der Anteile Miteigentümer der Wohnungsbaugenossenschaft werden, können sie auch an deren Gewinnen beteiligt werden. Erwirtschaftet eine Wohnungsbaugenossenschaft Überschüsse, werden diese oft nicht nur in den Erhalt und Ausbau des Immobilienbestandes investiert, sondern zum Teil auch an die Mitglieder ausgeschüttet. Mitglieder einer erfolgreichen Genossenschaft dürfen also jedes Jahr auf interessante Dividenden hoffen. Von dieser profitieren übrigens auch Anteilseigner, die eine Genossenschaftsbeteiligung als reine Kapitalanlage nutzen und gar nicht in einer genossenschaftlichen Immobilie wohnen. Die Nova Sedes Wohnungsbau eG konnte zuletzt eine Dividende in Höhe von drei Prozent auszahlen.

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