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BONUS UND BERATUNGSVERPFLICHTUNG

Heizungstausch aktuell


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txn. Hohe Zuschüsse für den Klimaschutz: Mit dem neuen Heizungsgesetz 2024 gibt es neben der Grundförderung noch einen einkommensabhängigen Bonus - sowie eine weitere Förderung für alle, die vorzeitig ihre fossile Heizung beispielsweise gegen eine Wärmepumpe austauschen. Foto: txn/Bundesverband Wärmepumpe e.V.

txn. Ein Klima-Geschwindigkeitsbonus winkt allen Hauseigentümern, die ihre funktionierende fossile Heizung austauschen und künftig ein System verwenden, dass zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Bis Ende 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozent.

 

Technologisch gibt es mehrere Möglichkeiten, auf Basis erneuerbarer Energien zu heizen - bis hin zur Einbindung in das kommunale Wärmenetz. „Deshalb ist vor dem Einbau einer neuen Heizung mit Verbrennungstechnik eine fachkundige Beratung zwingend vorgesehen“, erklärt Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe e.V. Der Energie-Experte weist dabei auf spezifisch individuelle Kostenrisiken hin und kann eine langfristig wirtschaftliche Lösung empfehlen. Denn neben den Anschaffungs- und Betriebskosten des neuen Heizsystems muss die Lebensdauer der Anlage betrachtet werden.

 

Ein besonderer Blick gilt auch den Fördermöglichkeiten durch das aktuelle Heizungsgesetz. „Häufig ist eine hocheffizient arbeitende Wärmepumpe der Einbindung in das Fernwärmenetz aus wirtschaftlichen Gründen vorzuziehen“, so Dr. Martin Sabel. Insgesamt könnten bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 € bezuschusst werden. Nicht zu unterschätzen: Mit einer Wärmepumpe lassen sich in heißen Sommern die Wohnräume auch angenehm kühlen. Außerdem steigert sich der Wiederverkaufswert der Immobilie beträchtlich.

 

Weitere Informationen zur Beratungsverpflichtung gibt es online unter www.waermepumpe.de.

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