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ENERGETISCHE SANIERUNG: GRENZWERTE FÜR FENSTER

txn. Kein Bauen, kein Sanieren mehr ohne Klimaschutz!


txn. Gebäude machen einen erheblichen Teil des landesweiten Energieverbrauchs aus. Deshalb fördert der Staat Maßnahmen, um Wohn- und Bürogebäude energieeffizienter zu gestalten. Dazu zählen auch Einzelmaßnahmen wie der Fenstertausch. txn-Foto: franckito/123rf/veka

„Kein Bauen, kein Sanieren mehr ohne Klimaschutz!
Diesen Grundgedanken setzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) um, das seit November 2020 gilt. Wer seitdem neue Gebäude baut oder bestehende saniert, muss dafür sorgen, dass bestimmte energetische Grenzwerte eingehalten werden.

Wer seitdem neue Gebäude baut oder bestehende saniert, muss dafür sorgen, dass bestimmte energetische Grenzwerte eingehalten werden. Für Fenster ist das der sogenannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient): Je niedriger der Wert, desto weniger wärmedurchlässig ist das Fenster, desto weniger Heizenergie gibt es also im Winter nach draußen ab und desto weniger heizt sich dadurch im Sommer ein Innenraum auf. Der aktuelle Grenzwert liegt bei 1,3 W/(m²K); er darf bei neuen Fenstern nicht mehr überschritten werden. Diese gesetzliche Mindestanforderung reicht aber unter Umständen noch nicht aus, um auch eine staatliche Förderung der energetischen Sanierung beantragen zu können. Welche Voraussetzungen dafür bestehen, darüber informiert die Website www.das-richtige-fenster.de umfassend. Hier finden Eigentümer außerdem einen detaillierten Fahrplan zur Förderung, der den Umgang mit dem Papierkram erleichtert. Denn der sollte vor Umbaumaßnahmen nicht abschrecken: Schließlich lockt am Ende der energetischen Sanierung nicht nur das gute Gefühl, einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz geleistet zu haben, sondern auch ein behagliches Wohnklima in den eigenen vier Wänden.

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